Dieser Service enthält in kompakter Form die für die Anträge und Ersuchen (Anfragen) auf Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) und dem Gewerbezentralregister (GZR) für Behörden relevanten Informationen. Bitte informieren Sie sich vor allem über die Möglichkeiten der elektronischen Datenübermittlung.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Behördenportal
Das Behördenportal der Registerbehörde enthält in kompakter Form die für die Anträge und Ersuchen (Anfragen) auf Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) und dem Gewerbezentralregister (GZR) für Behörden relevanten Informationen.
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Datenübermittlung
Hier finden Sie Informationen zum Nachrichtenaustausch mit der Registerbehörde per elektronischer Datenübermittlung.
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Registervernetzung
Der Informationsaustausch unter Strafregistern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgt über das Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS – European Criminal Register Information System) medienbruchfrei elektronisch. Hier finden Sie weitere Informationen zum Strafnachrichtenaustausch über ECRIS.
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AuMiAu
Das BfJ bietet mit dem automatischen Mitteilungs- und Auskunftsverfahren (AuMiAu) für die Erteilung von Führungszeugnissen und Auskünften ein Verfahren zur automatisierten Übermittlung von Daten durch Datenübertragung auf dem Leitungsweg an. Hier finden Sie Informationen zum Verfahren.
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Internet-Formularcenter des Bundesamts für Justiz
Über das Internet-Formularcenter des Bundesamts für Justiz wird eine vollständige Anwendung zur Erfassung und Versendung von Anfragen an die Registerbehörde bereitgestellt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Internet-Formularcenter des Bundesamts für Justiz.
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OSCIKomJu
Das BfJ bietet als Registerbehörde mit der elektronischen Kommunikation der Meldebehörden mit dem BfJ auf der Basis von OSCI/XMeld (OSCIKomJu) eine weitere Möglichkeit, zwischenbehördliche Kommunikationsdaten elektronisch auszutauschen. Hier finden Sie weitere Informationen.
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Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister (ZStV)
Zur Unterstützung der Ermittlungsbehörden führt das BfJ das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV). In diesem Register werden bestimmte Angaben über strafrechtliche Ermittlungsverfahren erfasst und den Ermittlungsbehörden automatisch oder auf Anfrage mitgeteilt. Das ZStV unterstützt eine effektive Strafverfolgung.
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