Das BfJ als Registerbehörde bietet seit dem Jahr 2009 mit dem OSCIKomJu eine weitere Möglichkeit, zwischenbehördliche Kommunikationsdaten elektronisch auszutauschen. Der Dienst entstand in engem Zusammenhang mit den Änderungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRGVwV) im Jahr 2008 und ist zunächst für kommunale Meldebehörden zur Übermittlung privater Führungszeugnisanträge vorgesehen. Dabei kommen die im Meldewesen bereits bekannte Basiskomponente Virtuelle Poststelle (VPS) des Bundes, das Transportprotokoll OSCI-Transport und die XML-Spezifikation XMeld zur Anwendung. Die XMeld-Version 1.8.1 unterstützt den von der Innenverwaltung geforderten UTF-8 String.Latin Zeichensatz.
Das bereits etablierte automatisierte Mitteilungs- und Auskunftsverfahren (AuMiAu) bleibt hiervon unberührt und kann weiterhin genutzt werden. Für Meldebehörden, die das AuMiAu-Verfahren verwenden, ist eine Umstellung auf OSCIKomJu nicht notwendig.
Was leistet dieser Dienst ?
- Meldebehörden können nach Erweiterung ihrer Meldewesensoftware Antragsdaten von Privatpersonen auf Erteilung eines Führungszeugnisses vollständig elektronisch (Stichwort: Server-to-Server) an die Registerbehörde übermitteln. Dies reduziert den Arbeitsaufwand und die Kosten für den bisher üblichen Schriftverkehr.
Die Übermittlung erfolgt auf Basis von Softwareprodukten, die im Bereich des Meldewesens bereits eingesetzt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um:
- Basiskomponente des Bundes: Virtuelle Poststelle (VPS)
- Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV)
- Internet-Transportprotokoll: OSCI-Transport
- XML-Spezifikation des Meldewesens: XMeld (bzranfrage.0430)
Der Umstellungsaufwand bzw. der Aufwand für Neuentwicklungen auf Seiten der Meldebehörden wird dadurch möglichst gering gehalten.
- Durch den Wegfall des Postweges bei der Datenübermittlung an die Registerbehörde und die anschließende elektronische Verarbeitung der Antragsdaten kann die Verarbeitungszeit von Führungszeugnisanträgen deutlich verkürzt werden.
- Die im Antrag genannte Empfängerin oder der genannte Empfänger erhält das Führungszeugnis wie bisher in Papierform auf dem Postwege.
- Der Dienst unterstützt die Übermittlung von Führungszeugnisanträgen von Privatpersonen nach § 30 Abs. 1, 2 und 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
- Das erweiterte Führungszeugnis im Sinne § 30a BZRG und das europäische Führungszeugnis gem. § 30b BZRG werden unterstützt.
- Die Übermittlung von Führungszeugnisanträgen zur Verwendung im Ausland unter Beantragung einer Legalisation durch das BfJ bzw. des Bundesverwaltungsamtes (BVA) wird ab der XMeld-Version 1.8.1 seit dem 01.05.2013 unterstützt.
- Der Dienst unterstützt die Übermittlung von Namensänderungen in Form von Zentralregistermitteilungen nach § 5a der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (BMeldDÜV).
Was leistet dieser Dienst nicht?
Der Dienst bietet keine elektronische Auskunft. Die Auskünfte werden wie bisher in Papierform auf dem Postwege versendet.
- Andere als die o.g. Anfragen, Suchvermerke oder Mitteilungen können derzeit über diesen Dienst nicht an die Registerbehörde übermittelt werden.
Berechtigungsprüfung
Zur Nutzung des OSCIKomJu ist sicher zu stellen, dass das Klientenzertifikat (Client-Certificate) der Meldebehörde, unter deren amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) die Datenübermittlung stattfindet, im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) eingetragen ist und dem Signaturzertifikat der Datenübermittlung entspricht. Zur rechtlich einwandfreien Identifikation der übermittelnden Meldebehörde ist dieser Eintrag und die Übereinstimmung der Zertifikate sowie der Zusammenhang mit dem AGS erforderlich.