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Regelungen

Die hier wiedergegebenen Regelungen beinhalten die Voraussetzungen und Maßgaben für die Zulassung zum Dienst OSCIKomJu und die Übermittlung von Daten an die Registerbehörde.

1. Rechtliche Grundlagen

Gem. § 4 Abs. 1 der BZRGVwV sollen u.a. Ersuchen um Erteilung von Führungszeugnissen im Wege der Datenfernübertragung an die Registerbehörde übermittelt werden. Das OSCIKomJu bietet über das Internet, und damit über einen solchen Datenfernübertragungsweg, die Möglichkeit, entsprechende Daten zu übermitteln.

2. Technische Zugangsbedingungen für Meldebehörden, die das OSCIKomJu nutzen möchten

Um private Führungszeugnisanträge an die Registerbehörde im Internet übermitteln zu können, sind folgende technische Voraussetzungen zu beachten:

Zur Übermittlung der Antragsdaten ist das Übertragungsprotokoll OSCI (Online Services Computer Interface) zu verwenden. Dabei sind die Daten in der extensible markup language (XML) abzufassen, wobei das Format XMeld in der Spezifikation bzranfrage.0430 zu nutzen ist. Die OSCI-XMeld-Spezifikation ist gem. § 2 Abs. 4 der ersten BMeldDÜV in der im Bundesanzeiger bekannt gemachten jeweils gültigen Fassung zu beachten.

Zur Signatur der Antragsdaten sind ausschließlich Softwarezertifikate der PKI1-Verwaltung zulässig, siehe hierzu: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Moderner-Staat/Verwaltungs-PKI/verwaltungs-pki_node.html

Weitere Informationen zur elektronischen Signatur der Antragsdaten finden Sie auf der Seite des BSI: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Moderner-Staat/ElektronischeSignatur/elektronischesignatur_node.html

Die benötigten Kommunikationsdaten zur Erreichbarkeit des OSCIKomJu werden im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) hinterlegt und können unter der Behördenkennung (authorityKey) "dbs:490040010000" mit der Dienst-URI (service) abgefragt werden:
http://www.osci.de/xmeld23/xmeld23Bzr.wsdl

3. Teilnehmer

An der Datenübermittlung über den Dienst OSCIKomJu können die zur Übermittlung von privaten Führungszeugnisanträgen gem. § 30 BZRG berechtigten Meldebehörden teilnehmen. Die Nutzung des Dienstes OSCIKomJu und die Aufnahme der Datenübermittlung bedürfen einer vorherigen Eintragung im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV). Insbesondere muss dabei das Klientenzertifikat (client-certificate) im DVDV hinterlegt sein.

Sofern für eine teilnehmende Stelle zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres oder ein neues Klientenzertifikat verwendet wird, ist dies ebenfalls im DVDV zu hinterlegen.

4. Änderung technischer Einzelheiten

Änderungen der Kommunikationsdaten der Registerbehörde werden nicht gesondert an die teilnehmenden Stellen bekanntgegeben.

5. Beendigung der Teilnahme

Die Teilnahme kann durch die Registerbehörde aus wichtigem Grund beendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn

  • diese Regelungen von der datenübermittelnden Meldebehörde wiederholt nicht beachtet werden oder
  • bei den übermittelnden Daten wiederholt Mängel festgestellt werden, die zu einer erheblichen Störung des Arbeitsablaufes führen.

6. Ablehnung der Verarbeitung

Stellt die Registerbehörde Mängel in den übermittelten Daten fest, die eine ordnungsgemäße Verarbeitung der Daten beeinträchtigen, so kann sie die Verarbeitung ganz oder teilweise ablehnen. Die teilnehmende Stelle wird davon unverzüglich unterrichtet.

7. Bearbeitungsfristen

Die Daten werden von der Registerbehörde unverzüglich verarbeitet. Die zu erteilenden Auskünfte erfolgen schriftlich an die im Antrag genannte Empfangsperson.

8. Haftung

Die teilnehmende Stelle stellt die Registerbehörde von jeglicher Haftung frei, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Änderungen der Zugangsvoraussetzungen und Anpassungen der technischen Voraussetzungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.