Das BfJ hat ein Behördenportal eingerichtet, in dem Dokumentvorlagen als PDF-Dateien zum kostenlosen Download angeboten werden. Für den Bereich des Gewerbezentralregisters (GZR) stehen die Vordrucke GZR 1 bis 6 zur Verfügung.
Schlüsselzeichen zum Geburtsdatum und Geschlecht
Regionalkennzeichen für Landes- und andere Behörden
Weitere Schlüsselzahlen zur Erfassung von Rechtsformen nach Anlage 3 zur 2. GZRVwV
Schlüsselzeichen zum Geburtsdatum und Geschlecht
Nr. 1.5.2 der 2. GZRVwV
(Vordruck GZR 1)
Bei Mitteilungen an das GZR (Vordruck GZR 1) ist im Feld 02 ein Schlüsselzeichen zum Geburtsdatum und Geschlecht anzugeben.
Zusätzlich zu den unter Nummer 1.5.2 der 2. GZRVwV aufgeführten Schlüsselzeichen kann folgende Verschlüsselung erfolgen:
0 = unbekannt,
1 = männlich,
2 = weiblich.
Regionalkennzeichen für Landes- und andere Behörden
Nr. 1.17.2.2 der 2. GZRVwV
Kennzahl | Land/Einrichtung | Kennzahl | Land/Einrichtung |
---|---|---|---|
01 | Baden-Württemberg | 11 | Schleswig-Holstein |
02 | Bayern | 12 | Bundesbehörden |
03 | Berlin | 13 | Brandenburg |
04 | Bremen | 14 | Mecklenburg-Vorpommern |
05 | Hamburg | 15 | Sachsen |
06 | Hessen | 16 | Sachsen-Anhalt |
07 | Niedersachsen | 17 | Thüringen |
08 | Nordrhein-Westfalen | ||
09 | Rheinland-Pfalz | ||
10 | Saarland |
Alle erforderlichen Informationen zu den Beleg-Arten in Anfragen an das GZR sind im folgenden Merkblatt enthalten:
Weitere Schlüsselzahlen zur Erfassung von Rechtsformen nach Anlage 3 zur 2. GZRVwV
Bei Mitteilungen an das GZR (Vordruck GZR 2), Anträgen auf Auskunft aus dem GZR (Vordruck GZR 4) und Ersuchen um Auskunft aus dem GZR (Vordruck GZR 6) über eine juristische Person oder Personenvereinigung ist im Feld 02 die Schlüsselzahl für die Rechtsform nach Anlage 3 zur 2. GZRVwV einzutragen.
Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung wird unter dem Rechtsformschlüssel "24" geführt.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird als Unterform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter dem Rechtsformschlüssel "35" geführt.
Die Europäische Gesellschaft (SE) wird unter dem Rechtsformschlüssel "36" geführt.
Die Europäische Genossenschaft (SCE) wird unter dem Rechtsformschlüssel "41" geführt.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird unter dem Rechtsformschlüssel "71" geführt.