Sie können Beschwerden gegen Personen, die Rechtsdienstleistungen nach dem RDG erbringen, beim Bundesamt für Justiz (BfJ) einreichen. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular und wählen als Betreff "Rechtsdienstleistungsregister" aus.
Das BfJ überprüft als Aufsichtsbehörde im Bereich RDG keine zivilrechtlichen Ansprüche, sondern lediglich die Einhaltung der Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowie einschlägiger Nebengesetze. Bitte beachten Sie, dass keine Rechtsberatung in Einzelfällen erfolgt.