Im Rechtsdienstleistungsregister werden Personen registriert, die in den Bereichen Inkassodienstleistungen, Rentenberatung sowie in ausländischem Recht außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen. Ab dem 01.01.2025 führt das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Register und ist zuständig für (Neu-)Registrierungen sowie Änderung und Löschung bestehender Registrierungen.
Darüber hinaus ergreift BfJ in Fällen unzulässiger Erbringung von Rechtsdienstleistungen Aufsichtsmaßnahmen gegen Rechtsdienstleister und bearbeitet Beschwerden gegen Personen, die Rechtsdienstleistungen in den o. g. Bereichen erbringen.
Übertragen wurde dem BfJ außerdem die geldwäscherechtliche Aufsicht über Rentenberaterinnen und -berater sowie Rechtsdienstleistern in ausländischem Recht.