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Rechtsdienstleistungsregister

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Rechtsdienstleistungsregister
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn

E-Mail: rdg@bfj.bund.de

Im Rechtsdienstleistungsregister werden Personen registriert, die in den Bereichen Inkassodienstleistungen, Rentenberatung sowie in ausländischem Recht außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen. Ab dem 01.01.2025 führt das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Register und ist zuständig für (Neu-)Registrierungen sowie Änderung und Löschung bestehender Registrierungen.

Darüber hinaus ergreift BfJ in Fällen unzulässiger Erbringung von Rechtsdienstleistungen Aufsichtsmaßnahmen gegen Rechtsdienstleister und bearbeitet Beschwerden gegen Personen, die Rechtsdienstleistungen in den o. g. Bereichen erbringen.

Übertragen wurde dem BfJ außerdem die geldwäscherechtliche Aufsicht über Rentenberaterinnen und -berater sowie Rechtsdienstleistern in ausländischem Recht.

Hinweis zum Zuständigkeitswechsel:

Ab dem 01.01.2025 erfolgt die Registrierung von Personen, die Rechtsdienstleistungen im Bereich des RDG erbringen wollen, durch das BfJ. Ebenso obliegt ab diesem Zeitpunkt die Aufsicht über die nach dem RDG registrierten Personen dem BfJ. Bis zum 31.12.2024 liegt die Zuständigkeit bei den Bundesländern.

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