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Registersuche

Im Rechtsdienstleistungsregister werden Personen, denen Rechtsdienstleistungen in einem oder mehreren der Bereiche oder Teilbereiche von

  • Inkassodienstleistungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG),
  • Rentenberatung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 RDG)
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 RDG) oder
  • als Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz (§ 1 RDGEG)

erlaubt sind, gem. § 16 Abs. 3 S. 1 RDG öffentlich bekanntgemacht.

Hier gelangen Sie zur Registersuche.

Eine Löschung der öffentlich bekanntgemachten Daten erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 RDG. Gelöschte Rechtsdienstleister sind nicht mehr über die Registersuche auffindbar.

Untersagungen von Rechtsdienstleistungen nicht registrierter Personen werden hier öffentlich bekanntgemacht. Derzeit sind keine Untersagungen vorhanden.

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