Als Registerbehörde ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig für das Bundeszentralregister (BZR), das Gewerbezentralregister (GZR) und das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV). Auskünfte aus dem Bundeszentralregister werden entweder in Form eines Führungszeugnisses oder einer unbeschränkten Auskunft erteilt. Bei der Vielzahl an im BfJ geführten Registern, erfolgt die Kommunikation zwischen den Registern und den Behörden, die Informationen aus den Registern benötigen, über eine elektronische Datenübermittlung.