Navigation und Service

Verfahren für die Apostillierung von Auskünften aus dem GZR: bereits vorliegende Auskunft aus dem GZR ohne Vorbeglaubigung des BfJ

Gebäudefoto des Bundesamts für Justiz
Verfahren für die Apostillierung von Auskünften aus dem GZR: bereits vorliegende Auskunft aus dem GZR ohne Vorbeglaubigung des BfJ
Verfahren für die Apostillierung von Auskünften aus dem GZR: bereits vorliegende Auskunft aus dem GZR ohne Vorbeglaubigung des BfJ Quelle: Bundesamt für Justiz