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Verfahren für die Apostillierung von Auskünften aus dem GZR: bereits vorliegende Auskunft aus dem GZR ohne Vorbeglaubigung des BfJ

Gebäudefoto des Bundesamts für Justiz

Datum 24.01.2025

Verfahren für die Apostillierung von Auskünften aus dem GZR: bereits vorliegende Auskunft aus dem GZR ohne Vorbeglaubigung des BfJ