Die Registerbehörde bietet mit dem Internet-Formularcenter des Bundesamts für Justiz eine webbasierte Dienstleistung für Behörden, Gerichte und für den Bereich des Gewerbezentralregisters zusätzlich für privatrechtlich organisierte Vergabestellen als öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB an, die berechtigt sind Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Erziehungsregister oder dem Gewerbezentralregister für eigene Zwecke anzufragen.
Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Stellen mit einem geringen bis mittleren Anfrageaufkommen (i.d.R. bis zu 3.000 Anfragen pro Jahr), deren Anfragen bisher unter Verwendung der Vordrucke BZR3 (Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses), BZR4 (Ersuchen um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister und um Auskunft aus dem Erziehungsregister), GZR5 (Ersuchen einer Behörde um Auskunft aus dem GZR bezüglich natürlicher Personen) oder GZR6 (Ersuchen einer Behörde um Auskunft aus dem GZR bezüglich juristischer Personen und Personenvereinigungen) in Papierform auf dem Postwege an die Registerbehörde gerichtet werden. Für Stellen mit einem deutlich höheren Anfrageaufkommen wird eine Teilnahme am AuMiAu-Verfahren (Automatisches Mitteilungs- und Auskunftsverfahren) empfohlen.
Mit Hilfe des Internet-Formularcenter des Bundesamts für Justiz können einzelne Beschäftigte dieser Stellen (i.d.R. bis zu 5) mit ihren personenbezogenen Zugangsdaten die Anfragen direkt am Bildschirm erfassen und unmittelbar in elektronischer Form an die Registerbehörde übermitteln.
Was leistet dieser Dienst?
Über das Internet wird eine vollständige Anwendung zur Erfassung und Versendung von Anfragen an die Registerbehörde bereitgestellt:
- unterstützt werden die bisherigen Vordrucke BZR3, BZR4, GZR5 und GZR6.
- Die Erfassung der Anfragedaten wird durch Plausibilitätsprüfungen unterstützt. Dadurch werden Rückweisungen von Anfragen durch die Registerbehörde deutlich reduziert
- Die erfassten Anfragen werden in elektronischer Form über das Internet an die Registerbehörde übermittelt. Dies reduziert den Arbeitsaufwand und die Kosten für den Schriftverkehr.
- Die Anfragen werden im Vergleich zu Anfragen auf Papiervordruck schneller von der Registerbehörde verarbeitet. Mit der Einsparung des Postweges für die Übermittlung der Anfrage führt dies zu einer deutlichen Reduzierung der Rücklaufzeiten für die angefragten Auskünfte.
- Die anfragende Stelle erhält die Auskünfte wie bisher in Papierform auf dem Postwege.
- Der Dienst erfordert seitens der anfragenden Stelle keinen hohen technischen Aufwand. Lediglich ein Zugang zum Internet mit einem Standard-Internet-Browser (z.B. Microsoft Internet Explorer) und ein Programm zum Betrachten von pdf-Dokumenten sind erforderlich.
Was leistet dieser Dienst nicht?
- Der Dienst beschränkt sich zunächst auf die Anfragen, die bisher mit Hilfe der Vordrucke BZR3, BZR4, GZR5 und GZR6 in Papierform gestellt werden. Andere Anfragen, Suchvermerke oder Mitteilungen können derzeit über diesen Dienst nicht an die Registerbehörde übermittelt werden.
- Der Dienst bietet keine Schnittstelle zur automatisierten Datenübernahme aus einer in der anfragenden Behörde genutzten Fachanwendung. Die Anfragen müssen von den Beschäftigten der anfragenden Stellen in dem zur Verfügung gestellten Internetformular manuell erfasst werden.
- Der Dienst bietet derzeit keine elektronische Auskunft. Die Auskünfte werden wie bisher in Papierform auf dem Postwege der anfragenden Stelle zugesandt.
Um einen ersten Eindruck dieses Dienstes gewinnen zu können, wird auf die Kurzanleitung verwiesen, die hier als PDF-Datei zur Verfügung steht.
Detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, dem Leistungsumfang des Internet-Formularcenter des Bundesamts für Justiz und den weiteren Schritten für eine mögliche Teilnahme sind im Untermenü Regelungen zu finden.