Um die europäischen Gerichte bei grenzüberschreitenden Verfahren besser unterstützen zu können, wurde auf Wunsch der Staats- und Regierungschefs der einzelnen Mitgliedstaaten ein Netz aus nationalen Behörden und Gerichten eingerichtet, das in solchen Fällen die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Staaten der Europäischen Union fördern, verbessern und beschleunigen soll. Dieses Netz ist das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen, kurz EJN. Die rechtlichen Grundlagen des EJN sind die Entscheidung des Rates vom 28. Mai 2001 und die Entscheidung des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 18. Juni 2009, zusammengefasst in der EJN-Entscheidung (konsolidierte Fassung). Mitglieder des Netzes sind alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks.
Das EJN steht als Serviceeinrichtung insbesondere den Gerichten und Justizverwaltungen zur Verfügung. Unter anderem unterstützt es Gerichte in Einzelfällen, die eine Zusammenarbeit mit einem anderen Mitgliedstaat verlangen. Ziel ist es, eine reibungslose Abwicklung von Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen innerhalb der EU zu gewährleisten.
Wenn Sie als Richterin oder Richter bzw. als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger oder auch als Geschäftsstelle mit einem grenzüberschreitenden Rechtsstreit befasst sind, können Sie sich an die deutschen Kontaktstellen wenden. Diese nehmen sodann Kontakt mit der jeweiligen Kontaktstelle in dem betreffenden Mitgliedstaat auf und unterstützen Sie so bestmöglich bei der Lösung der aufgetretenen Probleme. Hilfestellungen können von der Unterstützung bei der Formulierung und Erledigung von Rechtshilfeersuchen bis zur Einholung von Auskünften über den Inhalt ausländischen Rechts reichen.
Bürgerinnen und Bürger, die mit grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten befasst sind, können sich auf dem Europäischen Justizportal über die verschiedenen nationalen Rechtssysteme sowie die Rechtsakte der Europäischen Union und anderer internationaler Organisationen wie der Haager Konferenz informieren. Dabei handelt es sich um eine Internetseite, die Informationen über das EU-Recht, internationale Übereinkünfte, das nationale Recht der Mitgliedstaaten und über Wege der internationalen Zusammenarbeit enthält.
Besonders nützlich ist der sog. Europäische Gerichtsatlas für Zivilsachen, mit dem sich zuständige Gerichte in den Mitgliedstaaten auffinden lassen. Auch enthält er zahlreiche Formulare zu dem mittlerweile recht umfangreichen europäischen Zivilprozessrecht.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt "Das Europäische Justizielle Netz (EJN) für Zivil- und Handelssachen - Praktische Unterstützung für deutsche Gerichte in Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen" entnehmen.